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   VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020   

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VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020 (https://dejure.org/2014,19643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.07.2014 - 22 AS 14.40020 (https://dejure.org/2014,19643)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - 22 AS 14.40020 (https://dejure.org/2014,19643)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Vollziehbarkeit eines Besitzeinweisungsbeschlusses zum Zweck eines Neubaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1
    Sofortige Vollziehbarkeit eines Besitzeinweisungsbeschlusses zum Zweck eines Neubaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • KG, 17.04.1998 - U 702/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020
    Aus Anlass der vorliegenden Entscheidung kann auf sich beruhen, ob dieses Tatbestandsmerkmal bereits dann erfüllt ist, wenn nach dem Eintritt der Vollziehbarkeit desjenigen Verwaltungsakts, auf dem das Recht des Vorhabensträgers zur Durchführung der Maßnahme beruht, mit notwendigen Vorarbeiten wie archäologischen Untersuchungen, der Herstellung von Zuwegungen oder Baustelleneinrichtungen etc. begonnen werden soll bzw. Ausschreibe- oder Vergabevorgänge anstehen (so z.B. BayVGH, U.v. 11.9.2002 - 8 A 02.40028 - VGH n.F. 56, 4/6; B.v. 14.12.2012 - 8 AS 12.40066 - juris Rn. 14; GB v. 19.9.2013 - 8 A 12.40065 - juris Rn. 14), oder ob es darüber hinaus eines gesteigerten öffentlichen Interesses an der alsbaldigen Verwirklichung des Vorhabens bedarf, das über dasjenige hinausgeht, das bereits dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bzw. der Plangenehmigung zugrunde liegt und das an der Realisierung des inmitten stehenden, dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Vorhabens als solchen besteht (vgl. in diesem Sinn z.B. KG, U.v. 17.4.1998 - U 702/98 (Baul) - NJW 1998, 3064; OVG NRW, B.v. 24.1.2008 - 20 B 1789/07 - juris Rn. 21; VGH BW, B.v. 23.8.2010 - 1 S 975/10 - NVwZ-RR 2011, 143/148; B.v.19.9.2013 - 5 S 1546/13 - juris Rn. 19) und das das Aufschubinteresse des Betroffenen nachweisbar überwiegt (ThürOVG, B.v. 11.3.1999 - 2 EO 1247/98 - NVwZ-RR 1999, 488/490; OLG Naumburg, U.v. 9.12.2010 - 2 U 60/10 (Baul) - juris Rn. 38; U.v. 7.6.2012 - 2 U 138/11 (Baul) - juris Rn. 57; Schütz in Hermes/Sellner, AEG, 2006, § 21 Rn. 22).

    Auch das in § 7 Abs. 1 Satz 1 BHO und Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayHO verankerte Gebot des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln (der Bau der ... Spange wird ausweislich der von der Beigeladenen vorgelegten Akten zur Gänze durch Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert) gebietet es vor diesem Hintergrund, auf eine alsbaldige Baudurchführung Bedacht zu nehmen (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit der Gefahr drohender Mehrkosten im Rahmen der Entscheidung über eine vorzeitige Besitzeinweisung KG, U.v. 17.4.1998 - U 702/98 (Baul) - NJW 1998, 3064/3065).

  • OLG Naumburg, 09.12.2010 - 2 U 60/10

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung: Gerichtliche Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020
    Aus Anlass der vorliegenden Entscheidung kann auf sich beruhen, ob dieses Tatbestandsmerkmal bereits dann erfüllt ist, wenn nach dem Eintritt der Vollziehbarkeit desjenigen Verwaltungsakts, auf dem das Recht des Vorhabensträgers zur Durchführung der Maßnahme beruht, mit notwendigen Vorarbeiten wie archäologischen Untersuchungen, der Herstellung von Zuwegungen oder Baustelleneinrichtungen etc. begonnen werden soll bzw. Ausschreibe- oder Vergabevorgänge anstehen (so z.B. BayVGH, U.v. 11.9.2002 - 8 A 02.40028 - VGH n.F. 56, 4/6; B.v. 14.12.2012 - 8 AS 12.40066 - juris Rn. 14; GB v. 19.9.2013 - 8 A 12.40065 - juris Rn. 14), oder ob es darüber hinaus eines gesteigerten öffentlichen Interesses an der alsbaldigen Verwirklichung des Vorhabens bedarf, das über dasjenige hinausgeht, das bereits dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bzw. der Plangenehmigung zugrunde liegt und das an der Realisierung des inmitten stehenden, dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Vorhabens als solchen besteht (vgl. in diesem Sinn z.B. KG, U.v. 17.4.1998 - U 702/98 (Baul) - NJW 1998, 3064; OVG NRW, B.v. 24.1.2008 - 20 B 1789/07 - juris Rn. 21; VGH BW, B.v. 23.8.2010 - 1 S 975/10 - NVwZ-RR 2011, 143/148; B.v.19.9.2013 - 5 S 1546/13 - juris Rn. 19) und das das Aufschubinteresse des Betroffenen nachweisbar überwiegt (ThürOVG, B.v. 11.3.1999 - 2 EO 1247/98 - NVwZ-RR 1999, 488/490; OLG Naumburg, U.v. 9.12.2010 - 2 U 60/10 (Baul) - juris Rn. 38; U.v. 7.6.2012 - 2 U 138/11 (Baul) - juris Rn. 57; Schütz in Hermes/Sellner, AEG, 2006, § 21 Rn. 22).

    Der Auffassung, die sofortige Ausführung einer Maßnahme sei nur dann im Sinn von § 21 Abs. 1 Satz 1 AEG geboten, wenn das Wohl der Allgemeinheit "ohne die vorzeitige Besitzeinweisung in erheblicher, nicht wiedergutzumachender Weise beeinträchtigt würde" (OLG Naumburg, U.v. 9.12.2010 - 2 U 60/10 (Baul) - juris Rn. 38), ist jedenfalls dann nicht zu folgen, wenn der Verwaltungsakt, aus dem der Vorhabensträger sein Baurecht herleitet, nicht nur sofort vollziehbar, sondern - wie hier - bestandskräftig ist.

  • VGH Bayern, 16.07.2013 - 22 A 12.40073

    Neufahrner Kurve darf gebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020
    Diese Behördenentscheidung ist seit dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Juli 2013 (Az. 22 A 12.40073), durch das gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 31. Oktober 2012 erhobene Anfechtungsklagen abgewiesen wurden, unanfechtbar.

    Teile des Grundstücks Fl.Nr. 2631/2 werden u. a. deshalb auf Dauer für die Errichtung der ... Spange benötigt, weil - wie sich u.a. aus den vom Antragsgegner und der Beigeladenen vorgelegten Akten ergibt und dem Verwaltungsgerichtshof zudem aufgrund seiner Befassung mit dem Verfahren 22 A 12.40073 bekannt ist - auf der Höhe dieses Grundstücks das vom Bahnhof Neufahrn (F.) zum Flughafen München führende Richtungsgleis der Strecke 5557 nach Süden verschoben werden muss, um zwischen den beiden Gleisen dieser Strecke Platz für das Brückenbauwerk zu schaffen, auf dem die künftige Strecke ... verlaufen wird.

  • VGH Bayern, 25.03.2009 - 22 AS 08.40042

    Planfeststellung für eine Straßenbahn; sofortige Vollziehbarkeit; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020
    Ihrem Sinn und Zweck zufolge gehört dazu jedoch jedenfalls eine Darlegung der Gründe, aus denen nach Auffassung des Antragstellers unter Abweichung von dem in § 21 Abs. 7 Satz 1 AEG normierten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Hauptsacherechtsbehelfen die aufschiebende Wirkung seiner Klage anzuordnen ist (BVerwG, B.v. 16.7.2003 - 9 VR 13.03, 9 A 26.03 - NVwZ 2003, 1392 zu der hinsichtlich des Begründungserfordernisses von Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO mit § 21 Abs. 7 Satz 2 AEG gleichlautenden damaligen Bestimmung des § 20 Abs. 5 Satz 2 AEG [heute § 20 Abs. 3 Satz 1 AEG]; BayVGH, B.v. 25.3.2009 - 22 AS 08.40042 - BayVBl 2009, 472 zu der mit § 21 Abs. 7 Satz 2 AEG ebenfalls übereinstimmenden Vorschrift des § 29 Abs. 6 Satz 3 PBefG).

    Die Ausführungen in Abschnitt B des das vorliegende Verfahren einleitenden Schriftsatzes vom 26. Juni 2014 erschöpfen sich zwar in pauschalen, nicht näher erläuterten Rechtsbehauptungen, die zur Erfüllung des sich aus § 21 Abs. 7 Satz 2 AEG ergebenden Begründungserfordernisses nicht ausreichen (vgl. auch dazu BayVGH, B.v. 25.3.2009 a.a.O. S. 472 f.).

  • VGH Bayern, 02.10.2014 - 22 A 14.40021

    Streitwerthöhe in Verfahren über eine vorzeitige Besitzeinweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020
    Zur Begründung ihrer am 27. Juni 2014 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Besitzeinweisungsbeschluss erhobenen Anfechtungsklage (Az. 22 A 14.40021) machen die Antragsteller im Wesentlichen geltend, der sofortige Beginn der Bauarbeiten sei nicht im Sinn von § 21 Abs. 1 Satz 1 AEG geboten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Rechtsstreits und des Verfahrens 22 A 14.40021 sowie auf die vom Antragsgegner und von der Beigeladenen vorgelegten Akten Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 05.04.2013 - 8 AS 13.40015

    Erfordernis des ernsthaften Bemühens zum freihändigen Erwerb im

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020
    2.3 Ebenfalls auf sich beruhen kann aus Anlass des vorliegenden Falles, ob es für den rechtmäßigen Erlass eines Besitzeinweisungsbeschlusses nach § 21 AEG genügt, dass sich der Eigentümer oder Besitzer des benötigten Grundstücks geweigert hat, dem Vorhabensträger die tatsächliche Verfügungsgewalt hieran durch Vereinbarung unter Vorbehalt aller Entschädigungsansprüche zu überlassen (hierfür sprechen der Wortlaut des § 21 Abs. 1 Satz 1 AEG sowie insbesondere § 21 Abs. 1 Satz 3 AEG), oder ob darüber hinaus zu fordern ist, dass sich der Vorhabensträger rechtzeitig und ernsthaft um einen freihändigen Erwerb des Grundstücks bzw. des Besitzes hieran bemüht hat (in diese Richtung tendiert z.B. BayVGH, B.v. 5.4.2013 - 8 AS 13.40015 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 8 A 09.40021

    Erledigung; Besitzeinweisung; Verhandlungen; Entschädigungsangebot

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020
    Verlangt werden kann deshalb nur, dass das Erwerbsangebot, sollte es erforderlich sein, "nicht offensichtlich unangemessen" ist (vgl. zu dem Postulat, dass die Anforderungen an eine ggf. zu unterbreitende Entschädigungsofferte nicht überspitzt werden dürfen, auch BayVGH, B.v. 18.5.2010 - 8 A 09.40021 - juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 1 S 975/10

    Errichtung einer Ethylenpipeline - vorzeitige Besitzeinweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020
    Aus Anlass der vorliegenden Entscheidung kann auf sich beruhen, ob dieses Tatbestandsmerkmal bereits dann erfüllt ist, wenn nach dem Eintritt der Vollziehbarkeit desjenigen Verwaltungsakts, auf dem das Recht des Vorhabensträgers zur Durchführung der Maßnahme beruht, mit notwendigen Vorarbeiten wie archäologischen Untersuchungen, der Herstellung von Zuwegungen oder Baustelleneinrichtungen etc. begonnen werden soll bzw. Ausschreibe- oder Vergabevorgänge anstehen (so z.B. BayVGH, U.v. 11.9.2002 - 8 A 02.40028 - VGH n.F. 56, 4/6; B.v. 14.12.2012 - 8 AS 12.40066 - juris Rn. 14; GB v. 19.9.2013 - 8 A 12.40065 - juris Rn. 14), oder ob es darüber hinaus eines gesteigerten öffentlichen Interesses an der alsbaldigen Verwirklichung des Vorhabens bedarf, das über dasjenige hinausgeht, das bereits dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bzw. der Plangenehmigung zugrunde liegt und das an der Realisierung des inmitten stehenden, dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Vorhabens als solchen besteht (vgl. in diesem Sinn z.B. KG, U.v. 17.4.1998 - U 702/98 (Baul) - NJW 1998, 3064; OVG NRW, B.v. 24.1.2008 - 20 B 1789/07 - juris Rn. 21; VGH BW, B.v. 23.8.2010 - 1 S 975/10 - NVwZ-RR 2011, 143/148; B.v.19.9.2013 - 5 S 1546/13 - juris Rn. 19) und das das Aufschubinteresse des Betroffenen nachweisbar überwiegt (ThürOVG, B.v. 11.3.1999 - 2 EO 1247/98 - NVwZ-RR 1999, 488/490; OLG Naumburg, U.v. 9.12.2010 - 2 U 60/10 (Baul) - juris Rn. 38; U.v. 7.6.2012 - 2 U 138/11 (Baul) - juris Rn. 57; Schütz in Hermes/Sellner, AEG, 2006, § 21 Rn. 22).
  • BVerwG, 16.07.2003 - 9 VR 13.03

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020
    Ihrem Sinn und Zweck zufolge gehört dazu jedoch jedenfalls eine Darlegung der Gründe, aus denen nach Auffassung des Antragstellers unter Abweichung von dem in § 21 Abs. 7 Satz 1 AEG normierten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Hauptsacherechtsbehelfen die aufschiebende Wirkung seiner Klage anzuordnen ist (BVerwG, B.v. 16.7.2003 - 9 VR 13.03, 9 A 26.03 - NVwZ 2003, 1392 zu der hinsichtlich des Begründungserfordernisses von Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO mit § 21 Abs. 7 Satz 2 AEG gleichlautenden damaligen Bestimmung des § 20 Abs. 5 Satz 2 AEG [heute § 20 Abs. 3 Satz 1 AEG]; BayVGH, B.v. 25.3.2009 - 22 AS 08.40042 - BayVBl 2009, 472 zu der mit § 21 Abs. 7 Satz 2 AEG ebenfalls übereinstimmenden Vorschrift des § 29 Abs. 6 Satz 3 PBefG).
  • VGH Bayern, 11.09.2002 - 8 A 02.40028

    Voraussetzungen einer rechtmäßigen fernstraßenrechtlichen Besitzeinweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2014 - 22 AS 14.40020
    Aus Anlass der vorliegenden Entscheidung kann auf sich beruhen, ob dieses Tatbestandsmerkmal bereits dann erfüllt ist, wenn nach dem Eintritt der Vollziehbarkeit desjenigen Verwaltungsakts, auf dem das Recht des Vorhabensträgers zur Durchführung der Maßnahme beruht, mit notwendigen Vorarbeiten wie archäologischen Untersuchungen, der Herstellung von Zuwegungen oder Baustelleneinrichtungen etc. begonnen werden soll bzw. Ausschreibe- oder Vergabevorgänge anstehen (so z.B. BayVGH, U.v. 11.9.2002 - 8 A 02.40028 - VGH n.F. 56, 4/6; B.v. 14.12.2012 - 8 AS 12.40066 - juris Rn. 14; GB v. 19.9.2013 - 8 A 12.40065 - juris Rn. 14), oder ob es darüber hinaus eines gesteigerten öffentlichen Interesses an der alsbaldigen Verwirklichung des Vorhabens bedarf, das über dasjenige hinausgeht, das bereits dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bzw. der Plangenehmigung zugrunde liegt und das an der Realisierung des inmitten stehenden, dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Vorhabens als solchen besteht (vgl. in diesem Sinn z.B. KG, U.v. 17.4.1998 - U 702/98 (Baul) - NJW 1998, 3064; OVG NRW, B.v. 24.1.2008 - 20 B 1789/07 - juris Rn. 21; VGH BW, B.v. 23.8.2010 - 1 S 975/10 - NVwZ-RR 2011, 143/148; B.v.19.9.2013 - 5 S 1546/13 - juris Rn. 19) und das das Aufschubinteresse des Betroffenen nachweisbar überwiegt (ThürOVG, B.v. 11.3.1999 - 2 EO 1247/98 - NVwZ-RR 1999, 488/490; OLG Naumburg, U.v. 9.12.2010 - 2 U 60/10 (Baul) - juris Rn. 38; U.v. 7.6.2012 - 2 U 138/11 (Baul) - juris Rn. 57; Schütz in Hermes/Sellner, AEG, 2006, § 21 Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 5 S 1546/13

    Voraussetzungen einer vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 21 AEG

  • BVerwG, 18.11.1996 - 11 VR 2.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1789/07

    Jetzt auch vorzeitige Besitzeinweisung für die Inbetriebnahme der

  • OLG Naumburg, 07.06.2012 - 2 U 138/11

    Eisenbahnrecht: Dringlichkeit vorzeitiger Besitzeinweisung

  • VGH Bayern, 19.09.2013 - 8 A 12.40065

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Gebotensein des Beginns der Bauarbeiten, gebundene

  • VGH Bayern, 14.12.2012 - 8 AS 12.40066

    Vorzeitige Besitzeinweisung, Gebotensein des Beginns von Baumaßnahmen, gebundene

  • OVG Thüringen, 11.03.1999 - 2 EO 1247/98

    Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht

  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 8 AS 22.40002

    Erfolgloser Eilrechtsantrag gegen den Besitzeinweisungsbeschluss zur sofortigen

    Eines gesteigerten Schutzes vor einem Zugriff des Vorhabenträgers auf privates Eigentum bedarf es in einer solchen Fallgestaltung nicht mehr (vgl. BayVGH, B.v. 14.7.2014 - 22 AS 14.40020 - juris Rn. 32 zu § 21 AEG).

    Auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) muss es genügen, dass ein vertretbares, nicht offensichtlich unangemessenes Angebot erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 14.7.2014 - 22 AS 14.40020 - juris Rn. 35).

    Die Beigeladene war insofern vor allem mit Blick auf den Zweck des vorzeitigen Besitzeinweisungsverfahrens nicht gehalten, sich auf lang andauernde Verhandlungen mit dem Eigentümer der betroffenen Flächen über das Ob einer freiwilligen Eigentums- und Besitzüberlassung und das hierfür zu entrichtende Entgelt einzulassen (vgl. BayVGH, B.v. 14.7.2014 - 22 AS 14.40020 - juris Rn. 35).

  • VGH Bayern, 18.10.2019 - 8 AS 19.40016

    Vorläufige Besitzeinweisung bzgl. Maßnahmen des Hochwasserschutzes

    Auch soweit man voraussetzt, dass das Gebotensein des sofortigen Baubeginns im Sinne des § 71a Abs. 1 Nr. 2 WHG ein gesteigertes öffentliches Interesse am umgehenden Beginn der Ausführung des Vorhabens aus Gründen eines wirksamen Hochwasserschutzes voraussetzt, das gegenüber dem Interesse des Betroffenen überwiegt (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2014 - 22 AS 14.40020 - juris Rn. 30 zu § 21 Abs. 1 Satz 1 AEG, dort offen gelassen; OVG NW, U.v. 16.9.2010 - 11 B 1179.10 - juris Rn. 19 f. zu § 18f Abs. 1 Satz 1 FStrG; Schenk in Sieder-Zeitler-Dahme, WHG und AbwAG, § 71a WHG Rn. 17, jeweils m.w.N).

    Selbst wenn man der Ansicht folgen wollte, dass die sofortige Ausführung der geplanten Maßnahmen nur dann im Sinn von § 71a Abs. 1 Nr. 2 WHG geboten ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit ohne die vorzeitige Besitzeinweisung in erheblicher, nicht wieder gutzumachender Weise beeinträchtigt würde (vgl. OLG Naumburg, U.v. 9.12.2010 - 2 U 60/10 (Baul) - juris Rn. 38; ablehnend BayVGH, B.v. 4.7.2014 - 22 AS 14.40020 - juris Rn. 32, jeweils zu § 21 Abs. 1 Satz 1 AEG), wäre das Gebotensein des sofortigen Baubeginns aus Gründen eines wirksamen Hochwasserschutzes hier zu bejahen.

  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 8 AS 19.40041

    Bindung an einen vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss

    Auch soweit man voraussetzt, dass das Gebotensein des sofortigen Baubeginns im Sinne des § 71a Abs. 1 Nr. 2 WHG ein gesteigertes öffentliches Interesse am umgehenden Beginn der Ausführung des Vorhabens aus Gründen eines wirksamen Hochwasserschutzes voraussetzt, das gegenüber dem Interesse des Betroffenen überwiegt (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2014 - 22 AS 14.40020 - juris Rn. 30 zu § 21 Abs. 1 Satz 1 AEG, dort offen gelassen; OVG NW, U.v. 16.9.2010 - 11 B 1179.10 - juris Rn. 19 f. zu § 18f Abs. 1 Satz 1 FStrG; Schenk in Sieder-Zeitler-Dahme, WHG und AbwAG, § 71a WHG Rn. 17, jeweils m.w.N), bestehen keine rechtlichen Bedenken an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Besitzeinweisungsbeschlusses.

    Selbst wenn man der Ansicht folgen wollte, dass die sofortige Ausführung der geplanten Maßnahmen nur dann im Sinn von § 71a Abs. 1 Nr. 2 WHG geboten ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit ohne die vorzeitige Besitzeinweisung in erheblicher, nicht wieder gutzumachender Weise beeinträchtigt würde (vgl. OLG Naumburg, U.v. 9.12.2010 - 2 U 60/10 (Baul) - juris Rn. 38; ablehnend BayVGH, B.v. 4.7.2014 - 22 AS 14.40020 - juris Rn. 32, jeweils zu § 21 Abs. 1 Satz 1 AEG), wäre das Gebotensein des sofortigen Baubeginns aus Gründen eines wirksamen Hochwasserschutzes hier zu bejahen.

  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 8 A 19.40015

    Vorläufige Besitzeinweisung für Hochwasserschutzmaßnahmen

    Auch soweit man voraussetzt, dass das Gebotensein des sofortigen Baubeginns im Sinne des § 71a Abs. 1 Nr. 2 WHG ein gesteigertes öffentliches Interesse am umgehenden Beginn der Ausführung des Vorhabens aus Gründen eines wirksamen Hochwasserschutzes voraussetzt, das gegenüber dem Interesse des Betroffenen überwiegt (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2014 - 22 AS 14.40020 - juris Rn. 30 zu § 21 Abs. 1 Satz 1 AEG, dort offen gelassen; OVG NW, U.v. 16.9.2010 - 11 B 1179.10 - juris Rn. 19 f. zu § 18f Abs. 1 Satz 1 FStrG; Schenk in Sieder/Zeitler/Dahme, WHG und AbwAG, § 71a WHG Rn. 17, jeweils m.w.N), ist das Vorliegen dieser Voraussetzung hier zu bejahen.

    Selbst wenn man der Ansicht folgen wollte, dass die sofortige Ausführung der geplanten Maßnahmen nur dann im Sinn von § 71a Abs. 1 Nr. 2 WHG geboten ist, wenn das Wohl der Allgemeinheit ohne die vorzeitige Besitzeinweisung in erheblicher, nicht wieder gutzumachender Weise beeinträchtigt würde (vgl. OLG Naumburg, U.v. 9.12.2010 - 2 U 60/10 (Baul) - juris Rn. 38; ablehnend BayVGH, B.v. 4.7.2014 - 22 AS 14.40020 - juris Rn. 32, jeweils zu § 21 Abs. 1 Satz 1 AEG), wäre das Gebotensein des sofortigen Baubeginns aus Gründen eines wirksamen Hochwasserschutzes hier zu bejahen.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 5 S 301/15

    Planfeststellung - vorzeitige Einweisung in den unterirdischen Besitz zweier

    Im Hinblick auf die in § 21 Abs. 1 Satz 1 AEG angesprochene Vereinbarung mag es immerhin noch erforderlich sein, dass sich der Vorhabenträger rechtzeitig und ernsthaft um eine freihändige Besitzüberlassung zu angemessenen Bedingungen bemüht hatte (vgl. - dies letztlich offen lassend - BayVGH, Beschl. v. 05.04.2013 - 8 AS 13.40015 - u. v. 14.07.2014 - 22 AS 14.40020 -), doch führte auch dies zu keiner anderen Beurteilung.
  • VGH Bayern, 09.02.2022 - 8 A 21.40032

    Vorzeitige Besitzeinweisung für Bauarbeiten einer Hochwasserschutzmaßnahme

    aa) Soweit den § 71a Abs. 1 Nr. 1 WHG bzw. § 71a Abs. 3 i.V.m. Art. 39 Abs. 1 Satz 2, Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 BayEG) entnommen wird, dass die Entschädigungsfrage zumindest angesprochen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2013 - 22 AS 13.40009 - DVBl 2013, 991 = juris Rn. 16 zu § 44b Abs. 1 EnWG; Kümper in Schink/Fellenberg, GK-WHG, § 71a Rn. 14; vgl. auch Marschall, FStrG, 6. Aufl. 2012, § 18f Rn. 13) oder sogar ein vertretbares, nicht offensichtlich unangemessenes Angebot über die Entschädigung unterbreitet werden muss (so Schenk in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, § 71a WHG Rn. 22; a.A. wohl Friesecke, WaStrG, § 20 Rn. 5; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.7.2014 - 22 AS 14.40020 - juris Rn. 35 zu Art. 21 Abs. 1 AEG; U.v. 27.3.2012 - 8 B 12.112 - BayVBl 2013, 342 = juris Rn. 25 zu Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 BayEG), kann dies jedenfalls nicht gelten, wenn der Enteignungsbetroffene zu erkennen gibt, den Grundbesitz aus anderen Gründen nicht überlassen zu wollen.
  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 8 AS 21.40031

    Vorzeitige Besitzeinweisung für Bauarbeiten einer Hochwasserschutzmaßnahme

    Soweit im Besitzeinweisungsverfahren nach § 71a Abs. 1 Nr. 1 WHG ein vertretbares, nicht offensichtlich unangemessenes Angebot über die Entschädigung verlangt wird (so Schenk in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, § 71a WHG Rn. 22; vgl. auch BayVGH, B.v. 14.7.2014 - 22 AS 14.40020 - juris Rn. 35 zu Art. 21 AEG; U.v. 27.3.2012 - 8 B 12.112 - BayVBl 2013, 342 = juris Rn. 25; a.A. B.v. 24.11.2006 - 22 CS 06.2884 - BayVBl 2007, 569 = juris Rn. 6, letztere jeweils zu Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 BayEG), kann dies jedenfalls nicht gelten, wenn der Enteignungsbetroffene zu erkennen gibt, den Grundbesitz aus anderen Gründen nicht überlassen zu wollen.
  • OVG Bremen, 29.07.2022 - 1 B 82/22

    Vorzeitige Besitzeinweisung nach § 18f FStrG - vorzeitige Besitzeinweisung

    Bei der unmittelbar bevorstehenden Kampfmittelerkundung und ggf. -räumung handelt es sich nicht mehr um eine Maßnahme, die lediglich der Vorbereitung der Ausführungsplanung zuzurechnen ist (vgl. zu Vorarbeiten als Maßnahmen des Baubeginns: BayVGH, Beschl. v. 14.07.2014 - 22 AS 14.40020, juris Rn. 30).
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